Anfechtung einer fehlerhaften Ausschlagung
Immer wieder kommt es vor, dass Erben nach dem Erbfall feststellen, dass das Ergebnis der Erbfolge ihnen nicht gefällt. Dies kann steuerliche Gründe haben, oft liegt aber auch eine unterbliebene oder missglückte Gestaltung vor. In solchen Fällen denken die Beteiligten über die Möglichkeit einer Aussschlagung nach. Das ist aber immer nur mit größter Vorsicht umzusetzen…