Anlage in Offenen Immobilienfonds durch Testamentsvollstrecker
Für Testamentsvollstrecker – insbesondere bei Behindertentestamenten – ist es in heutiger Zeit der Niedrigzinspolitik nicht mehr einfach, Vermögenswerte so anzulegen, dass sie Erträge erbringen, ohne sie gleichzeitig allzusehr zu binden. Offene Immobilienfonds oder die Anlage in Aktien oder Anleihen kommen deshalb in Betracht. Allerdings geht ein Testamentsvollstrecker in diesen Fällen ein nicht geringes Risiko ein,…