Abberufung des Testamentsvollstreckers ist möglich

Der Testamentsvollstrecker  kann aus seinem Amt durch das Nachlassgericht entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist dann gegeben, wenn er schuldhaft seine Pflichten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses verletzt, hierdurch die berechtigten Belange eines Miterben beeinträchtigt und die Pflichtverletzung als grobe Verfehlung anzusehen ist. Das gleiche gilt bei Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen…