Netzwerk

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht e. V. (DGE) bildet ein internationales Netzwerk von über 150 Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Bereich des Erb-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und befasst sich seit ihrer Gründung im Mai 1989 mit der Fortbildung der rechts- und steuerberatenden Berufsträger in den genannten Rechtsgebieten. Zudem ist die DGE als eine der ältesten erbrechtlichen Institutionen ein wichtiger Ansprechpartner für Medien, Politik und Öffentlichkeit. Die DGE unterstützt erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Aktivitäten ihrer Mitglieder durch zahlreiche Maßnahmen.

Mitgliedschaft

Durch die Mitgliedschaft in der DGE werden alle Mitglieder automatisch auf der Homepage der DGE im Internet gelistet. In unserem speziellen Mitgliederbereich finden potentielle Mandanten kompetente Ansprechpartner für einzelne Fachgebiete. Unsere Mitglieder können darüber hinaus auch Fachbeiträge zur Verwendung auf der eigenen Homepage oder ihrem Kanzlei-Newsletter herunterladen.

Erbrecht Effektiv

Besonders attraktiv für Mitglieder ist die Möglichkeit zum vergünstigten Bezug der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift „Erbrecht effektiv“, eines der auflagenstärksten fachspezifischen Medien im Erbrecht. Sämtliche Mitglieder werden somit regelmäßig über alle aktuellen Entwicklungen im Erbrecht informiert. DGE-Mitglieder erhalten ferner exklusiv die Möglichkeit, durch eigene Veröffentlichungen und Inserate in der Zeitschrift „Erbrecht effektiv“ ihre Kanzlei einem internationalen Umfeld zu präsentieren.

Mitgliederversammlungen

Um die Zusammenarbeit der Mitglieder und das von der DGE bereitgestellte erbrechtliche  Netzwerk mit zusätzlichem Leben zu füllen, haben alle Mitglieder jährlich die Möglichkeit, sich an attraktiven Tagungsorten im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen persönlich kennenzulernen und auszutauschen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die internationale Ausrichtung der DGE mit zahlreichen Mitgliedern im EU-Ausland. Die DGE fördert dabei die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder gerade bei Erbfällen mit internationalem Bezug (Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland). Der quartalsweise erscheinende DGE-Newsletter rundet das Informationsangebot für Mitglieder ab.

Fortbildung

Die ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder fördern wir durch Fachtagungen und Tagesseminare. Für interessierte Mitglieder bieten wir ferner in Zusammenarbeit mit „Juristische Fachseminare Basten“ Lehrgänge zur Erlangung des Titels zum Fachanwalt für Erbrecht an.

Seminare

Da die DGE Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen nicht gewinnorientiert kalkuliert, werden DGE-Seminare nur mit den renommiertesten Referenten in ausgewählten Fünf-Sterne-Tagungshotels für Mitglieder zu besonderen Vorzugskonditionen angeboten. Die DGE bietet erbrechtliche Fortbildung auf höchstem Niveau. Jährlich findet u. a. eine zentrale zweitägige Seminarveranstaltung statt, die auch Nichtmitgliedern offen steht. DGE-Mitglieder erhalten bei einer Teilnahme Vorzugskonditionen, die regelmäßig der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags entsprechen. In diesem Segment gibt es keinen Veranstalter mit vergleichbaren Konditionen.

Mitglieder

Mitglieder des Vereins sind in erster Linie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, aber auch ausgewählte juristische Personen, die mit erbrechtlichen Themen befasst sind.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder im Inland 390 EUR und für Mitglieder im Ausland 250 EUR. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich.

Satzung - Stand 22./23.04.2022