Nottestamente gelingen selten
Der Gesetzgeber hat für den Fall der Fälle die Möglichkeit von Nottestamenten geschaffen. Diese verlieren allerdings ihre Wirkung, wenn der Erblasser 3 Monate nach der Errichtung noch lebt, wobei die Frist nicht läuft, solange der Erblasser außerstande ist, einen Notar aufzusuchen (§ 2252 BGB). Ein solches Testament kann dann vor 3 Zeugen oder vor dem…