ÜBER 30 JAHRE ERFAHRUNG

Seit 1989 stehten die Experten der DGE den Bürgern mit fachmännischem Rat zur Seite.

+150 EXPERTEN

Über 150 Experten stehen den Bürgern bundesweit und international zur Verfügung

EINFACHE & SCHNELLE HILFE

Die Mitglieder der DGE helfen Ihnen schnell und unbürokratisch

QUALITÄT

Durch kontinuierliche Fortbildungen stellt die DGE die Fachkompetenz Ihrer Mitglieder sicher

Vorteile für Mandanten

Über die DGE

Die DGE hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürger über die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht ebenso zu informieren wie Unternehmer über die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Planung der Unternehmensnachfolge anzuhalten. Im Unternehmensbereich vermeidet dies erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Probleme und sichert den Fortbestand des Unternehmens.

MEHR

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts.

Die Gesellschaft wurde im Mai 1989 in der Erkenntnis ins Leben gerufen, dass nur wenige Bundesbürger nach ihrem Tode ein juristisch einwandfreies Testament hinterlassen. Nach statistischen Berechnungen von Banken und Versicherungen sind allein in diesem Jahrzehnt rund 1,7 Mio. Erbfälle im Gesamtwert von rund zwei bis drei Billionen Euro abzuwickeln.

 

Die Erbrecht- Spezialisten der DGE sind Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im In- und Ausland und ausgewiesene Experten im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht.

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Leistungen der DGE für Mandanten

VORTEILE FÜR JURISTEN

Großes Netzwerk

Internationales Netzwerk aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern im Bereich des Erb-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
→ interne, gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit

``Erbrecht effektiv``

Vergünstigtes Jahresabonnement „Erbrecht effektiv“ (12 Ausgaben)
→ Kanzlei-Marketing – Inseratsmöglichkeit
→ Veröffentlichung eigener Beiträge

Veranstaltungen

 DGE-Erbrechtsveranstaltungen zum Vorzugspreis
→ Fünf-Sterne Tagungshotels
→ Namhafte Referenten
→ Attraktive Tagungsorte im In- und Ausland
→ Teilnahme amortisiert Jahresbeitrag

Newsletter

Erbrechtlicher Newsletter (quartalsweise)
→ eigene Themenbeiträge / Kanzlei-Präsentation

WEITERE VORTEILE EINER MITGLIEDSCHAFT

Fachlicher Austausch auf höchstem fachlichen Niveau sind Ihnen in der Gemeinschaft der Mitglieder garantiert.
Ab dem ersten Quartal 2019 haben DGE Mitglieder die Möglichkeit Kanzleimaterialien wie z.B. Papiere oder Drucksachen mit DGE-Sonderkonditionen direkt vom Großhandel zu beziehen.
Auf der neuen Internetpräsenz der DGE können nun sämtliche Mitglieder ein eigenes, umfassendes und bebildertes Kanzleiproträt erstellen lassen. Somit positionieren Sie sich gezielt auf Ihrem speziellen Fachgebiet.
Die DGE arbeitet als eingetragener Verein ohne Gewinnabsichten absolut transparent. Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zu anderen erbrechtlichen Vereinigungen wesentlich geringer. Somit können auch langfristig die Beiträge günstig und attraktiv gehalten werden.

NEWS & VERANSTALTUNGEN

Änderungen beim privatschriftlichen Testament

Manch ein Erblasser will ein einmal erstelltes privatschriftliches Testament nicht erneut niederlegen. Das birgt allerdings Risiken, wenn nachträgliche Änderungen vorgenommen werden. Mit derartigen Fällen muss sich die Rechtsprechung immer wieder beschäftigen. Sind die Änderungen als solche klar ausgewiesen, datiert und zusätzlich unterschrieben, bleiben natürlich  keine Fragen offen. Änderungen in Form von Ergänzungen müssen aber von…

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Abberufung des Testamentsvollstreckers ist möglich

Der Testamentsvollstrecker  kann aus seinem Amt durch das Nachlassgericht entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist dann gegeben, wenn er schuldhaft seine Pflichten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses verletzt, hierdurch die berechtigten Belange eines Miterben beeinträchtigt und die Pflichtverletzung als grobe Verfehlung anzusehen ist. Das gleiche gilt bei Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen…

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Angabe der Grundstücke im Europäischen Nachlasszeugnis

Im Europäischen Recht gibt es Staaten, bei denen in einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein vergleichbares Dokument nicht nur die Erbeneigenschaft eingetragen wird, sondern bei Grundstücken auch die Zuordnung geregelt wird. Im Deutschen Recht beschränkt sich eine Erbschein und ebenso eine Europäisches Nachlasszeugnis auf die Feststellung des Erben. Im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr kann dies zu…

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