Portrait

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht (DGE) ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die sich auf die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fällen und bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert haben.

Die Mitgliedschaft wird ausschließlich solchen Beratern angeboten, die ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Themenbereichen nachgewiesen haben. Die Mitgliedschaft bei der DGE dokumentiert somit für Rechtssuchende eine hohe Beratungsqualität. Auch wenn die Beratungsverantwortung im Einzelfall immer beim jeweiligen Berater liegt, können Rechtsuchende bei der Wahl eines Beraters aus dem Kreise der DGE-Mitglieder sichergehen, optimale Leistungen zu erhalten.

Im Innenverhältnis bietet die DGE Ihren Mitgliedern eine fachlich hochqualifizierte Fortbildung auf allen Gebieten des Erbrechts an. Dies wird durch regelmäßige Fachtagungen und Seminare zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen gewährleistet. Durch die gemeinsame Fortbildung wird zudem die Kooperation unter den Mitgliedern erhöht, so dass insbesondere auf Spezialkenntnisse und auf die Erfahrungen der Kollegen bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. So bilden die Mitglieder der DGE ein erbrechtliches und erbschaftsteuerliches Kompetenznetzwerk.

Durch die Einbindung internationaler Mitglieder gewährleistet die DGE eine optimale Zusammenarbeit bei internationalen Erbfällen. Hier besteht ein hoher und zunehmender Informationsbedarf, sofern Vermögen, Wohnsitz/Staatsangehörigkeit von Erblasser oder Erben im Ausland belegen sind.

Schließlich begleitet die DGE rechtspolitische Entwicklungen und versucht, auf interessensgerechte Regelungen hinzuwirken. Auf Wunsch stellt die DGE auch den Kontakt zu Fachreferenten aus dem Kreis der DGE her, die Vorträge zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Themen sowohl für ein Laienpublikum als auch ein Fachpublikum halten können.

VORWORT DES PRÄSIDENTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Erbfall in der Familie stellt leider viel zu oft die Beziehungen unter den Familienmitgliedern auf eine harte Probe. Daher empfehle ich Ihnen sich stets rechtliche Hilfe und Beratung zu holen. Die DGE wurde unter anderem zu genau diesem Zweck gegründet, nämlich als Bindeglied zwischen Bürgern und den Experten im Erbrecht. Sie finden auf unseren Seiten viele nützliche und kostenlose Informationen rund um das Thema Erbrecht. Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung!

Es grüßt Sie herzlichst

Dr. Peter E. Ouart

Präsident / Rechtsanwalt
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Jahre Erfahrung

WARUM DIE DGE

e.V. ohne Gewinnabsichten

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht e.V ist ein im Vereinsregister Freiburg eingetragener Verein welcher ohne Gewinnabsichten handelt. Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zu anderen erbrechtlichen Vereinigungen sehr gering.

Großes Netzwerk

Das Netzwerk der DGE Mitglieder umfasst über 150 hochqualifizierte Juristinnen und Juristen sowie Steuerberater und Notare im In- und Ausland.

Fachlich auf dem neusten Stand

Durch regelmäßige Fachvorträge, Veranstaltungen und den DGE Newsletter sichert die DGE ein durchweg hohes fachliches Niveau der Mitglieder.

Höchste Qualitätsstandards

Die Anerkennung der meisten DGE-Veranstaltungen nach § 15 Abs. 3 FAO für Fachanwälte Erbrecht leistet einen hohen Beitrag zur Fortführung des Berufstitels „Fachanwalt für Erbrecht“

IMPRESSIONEN VERGANGENER FORTBILDUNGEN