Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht (DGE) ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die sich auf die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fällen und bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert haben.
Die Mitgliedschaft wird ausschließlich solchen Beratern angeboten, die ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Themenbereichen nachgewiesen haben. Die Mitgliedschaft bei der DGE dokumentiert somit für Rechtssuchende eine hohe Beratungsqualität. Auch wenn die Beratungsverantwortung im Einzelfall immer beim jeweiligen Berater liegt, können Rechtsuchende bei der Wahl eines Beraters aus dem Kreise der DGE-Mitglieder sichergehen, optimale Leistungen zu erhalten.
Im Innenverhältnis bietet die DGE Ihren Mitgliedern eine fachlich hochqualifizierte Fortbildung auf allen Gebieten des Erbrechts an. Dies wird durch regelmäßige Fachtagungen und Seminare zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen gewährleistet. Durch die gemeinsame Fortbildung wird zudem die Kooperation unter den Mitgliedern erhöht, so dass insbesondere auf Spezialkenntnisse und auf die Erfahrungen der Kollegen bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. So bilden die Mitglieder der DGE ein erbrechtliches und erbschaftsteuerliches Kompetenznetzwerk.
Durch die Einbindung internationaler Mitglieder gewährleistet die DGE eine optimale Zusammenarbeit bei internationalen Erbfällen. Hier besteht ein hoher und zunehmender Informationsbedarf, sofern Vermögen, Wohnsitz/Staatsangehörigkeit von Erblasser oder Erben im Ausland belegen sind.
Schließlich begleitet die DGE rechtspolitische Entwicklungen und versucht, auf interessensgerechte Regelungen hinzuwirken. Auf Wunsch stellt die DGE auch den Kontakt zu Fachreferenten aus dem Kreis der DGE her, die Vorträge zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Themen sowohl für ein Laienpublikum als auch ein Fachpublikum halten können.