Rechtsanwalt Dr. Ouart berät seine Mandanten in erbrechtlichen Themen mit Schwerpunkt in der Unternehmensnachfolge. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und Führungskräfte in der Nachfolgeplanung einschließlich der damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen. Dies erfolgt in Kooperation mit Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht.
Dr. Ouart ist Mitherausgeber und Autor des Deutschen Erbrechtskommentars. Er ist seit 2005 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Neben seinen erbrechtlichen Schwerpunkten ist Dr. Ouart für Unternehmen und Industrie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) seit vielen Jahren tätig. Er hat in dieser Zeit die Rechtsprechung des BGH und des EuGH mit den von ihm geführten Verfahren geprägt.