DR. PETER E. OUART

Präsident

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Ouart berät seine Mandanten in erbrechtlichen Themen mit Schwerpunkt in der Unternehmensnachfolge. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und Führungskräfte in der Nachfolgeplanung einschließlich der damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen. Dies erfolgt in Kooperation mit Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht.

Dr. Ouart ist Mitherausgeber und Autor des Deutschen Erbrechtskommentars. Er ist seit 2005 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Neben seinen erbrechtlichen Schwerpunkten ist Dr. Ouart für Unternehmen und Industrie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) seit vielen Jahren tätig. Er hat in dieser Zeit die Rechtsprechung des BGH und des EuGH mit den von ihm geführten Verfahren geprägt.

Tel. +49 (0) 761 / 15 63 03 - 0

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FRANZ M. GROßE-WILDE

Vizepräsident

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Große-Wilde berät Unternehmen und Unternehmer in gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art. Im Schnittbereich von Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht berät er bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Im Bereich des Erbrechts berät er insbesondere bei Nachlassabwicklungen und bei der Abfassung von Testamenten. Er ist Fachanwalt für Erbrecht.

Darüber hinaus ist er Herausgeber und Mitautor des Deutschen Erbrechtskommentars. Rechtsanwalt Große-Wilde berichtet seit 2011 in der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) halbjährlich über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Erbrecht und hält regelmäßig Vorträge im Rahmen der Fortbildung der Fachanwälte für Erbrecht. Er leitet im Bonner Anwaltverein die regionale Fachgruppe Erbrecht.

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ERNST BURGMAIR

Vizepräsident

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Burgmair ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1982 Fachanwalt für Steuerrecht, seit 2007 Fachanwalt für Erbrecht und seit 2008 zertifizierter Testamentsvollstrecker. (AGT). Seit 1978 berät er mittelständische Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des Erbrechts und des Handels- und Gesellschaftsrecht, immer unter besonderer Berücksichtigung auch der steuerlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten.

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