Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts.
Die Gesellschaft wurde im Mai 1989 in der Erkenntnis ins Leben gerufen, dass nur wenige Bundesbürger nach ihrem Tode ein juristisch einwandfreies Testament hinterlassen. Nach statistischen Berechnungen von Banken und Versicherungen sind allein in diesem Jahrzehnt rund 1,7 Mio. Erbfälle im Gesamtwert von rund zwei bis drei Billionen Euro abzuwickeln.
Die Erbrecht- Spezialisten der DGE sind Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im In- und Auslandund ausgewiesene Experten im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht.