Umsetzung der Vermögensübertragung an Minderjährige

Mit der Übertragung von Grundstücken an Minderjährige haben wir uns bereits 2023  im Zusammenhang mit den Änderungen des Vormundschaftsrecht näher befasst.  Danach bedarf der unentgeltliche Erwerb eines (ganzen) Grundstücks keiner Genehmigung des Familiengerichts und auch keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers. Hintergrund ist, dass sich der Minderjährige durch Aufgabe des Grundstücks der Haftung entziehen kann. Selbst wenn…