Ausschlagung und Pflichtteilsanspruch

Die Frist zur Ausschlagung beginnt bei mehreren sich widersprechenden gewillkürten Erbfolgeregelungen erst, wenn dem Erben eine ausreichende positive Kenntnis der Rechtslage zuzurechnen ist. Setzt die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs die Ausschlagung voraus, beginnt die Verjährung erst mit hinreichender Kenntnis der Rechtslage. Der Pflichtteilsanspruch unterliegt seit der Reform des Erbrechts 2010 der regelmäßigen Verjährung des § 199…