Änderungen beim privatschriftlichen Testament

Manch ein Erblasser will ein einmal erstelltes privatschriftliches Testament nicht erneut niederlegen. Das birgt allerdings Risiken, wenn nachträgliche Änderungen vorgenommen werden. Mit derartigen Fällen muss sich die Rechtsprechung immer wieder beschäftigen. Sind die Änderungen als solche klar ausgewiesen, datiert und zusätzlich unterschrieben, bleiben natürlich  keine Fragen offen. Änderungen in Form von Ergänzungen müssen aber von…