Veräußerungsbefugnisse des Nachlasspflegers

Ein Nachlasspfleger wird üblicherweise bestellt, damit dieser bei unklaren Erbverhältnissen den Nachlass in Besitz nimmt und für die meist zu diesem Zeitpunkt unbekannten Erben sichert. Unklare Erbverhältnisse liegen etwa dann vor, wenn es widerstreitende Testamente gibt, die verschiedene Beteiligte als Erben anführen, oder wenn unklar ist ob der Erblasser bei der Errichtung des Testaments testierfähig…