Beeinträchtigung des Vertragserben durch Nießbrauch?

Aus einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten kann sich eine Bindungswirkung für den Überlebenden ergeben, wenn einer der Ehegatten verstorben ist. Diese Bindungswirkung entspricht in der Regel derjenigen eines Erbvertrages. Deshalb ist auf einen solchen Fall auch die Vorschrift des § 2287 BGB entsprechend anzuwenden.Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe befasst. Der Erblasser…