Für Rechtsanwälte stellt sich in Erbfällen immer wieder die Frage, ob sie mehrere Beteiligte gleichzeitig vertreten können. Dies ist nicht selten gewünscht, insbesondere um eine professionelle Behandlung zu erhalten, aber gleichzeitig die Abwicklungskosten gering zu halten. Das Problem besteht darin, dass Anwälte bei mehreren Beteiligten keine widerstreitenden Interessen vertreten dürfen.
Typische Beispiele sind etwa die Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter gegen den Erben. Hierbei muss allerdings sichergestellt sein, dass keine Interessenkollision zwischen den Berechtigten besteht. Dies kann etwa dadurch entstehen, dass Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Kinder bestehen, die Einfluss auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs haben. In solchen Fällen bedarf es einer vorherigen Klärung derartiger Differenzen. Bestehen dann keine unterschiedlichen Interessen ist eine Vertretung mehrerer Beteiligter wegen deren gleichgerichteten Interessen zulässig.
Schwieriger war es in einem vom OLG Koblenz entschiedenen Fall. Hier hatten der Alleinerbe und der Pflichtteilsberechtigte den Anwalt beauftragt, in ihrem MIteigentum stehende Immobilien zu veräußern. Dies war von vornherein unproblematisch.
Zudem hatten sie ihn aber auch beauftragt, die gemeinsamen Verbindlichkeiten und den sonstigen Nachlassbestand zu klären. Hier war zu berücksichtigen, dass diese Klärung auch Folgen für die Höhe des Pflichtteilsanspruch hatte, was natürlich von Bedeutung war. Allerdings stand die Klärung in beiderseitigem Interesse. Das OLG Koblenz sah des keine Interessenkollision. Es führte aus, dass kein Interessenwiderstreit im Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO besteht, wenn ein Rechtsanwalt für den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben die in Ihrem Miteigentum stehenden Immobilien veräußert und ihre gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand klärt, da hier die Interessen beider Mandanten gleichgerichtet sind.
Die Entscheidung ist vernünftig und sachgerecht und vermeidet unnötigen Mehraufwand.
OLG Koblenz v. 1.3.2022 – 15 U 1409/21