Kein Interessenwiderstreit bei gemeinsamer Klärung des Nachlassbestandes

Für Rechtsanwälte stellt sich in Erbfällen immer wieder die Frage, ob sie mehrere Beteiligte gleichzeitig vertreten können. Dies ist nicht selten gewünscht, insbesondere um eine professionelle Behandlung zu erhalten, aber gleichzeitig die Abwicklungskosten gering zu halten. Das Problem besteht darin, dass Anwälte bei mehreren Beteiligten keine widerstreitenden Interessen vertreten dürfen. Typische Beispiele sind etwa die…