EU-Nachlasszeugnis nur 6 Monate gültig

Die Eu-ErbVO hat neben den deutschen Erbschein für internationale Sachverhalte das EU-Nachlasszeugnis gestellt. Ein wesentlicher Unterschied zum Erbschein besteht darin, dass das EU-Nachlasszeugnis in Urschrift bei der ausstellenden Stelle verbleibt. Der Erbe erhält dann eine beglaubigte Abschrift, die für 6 Monate rechtsgültig ist. Sind die 6 Monate verstrichen, kann er eine neue Abschrift beantragen, bzw.…