Zur Wertermittlung bei Grundstücken

Der Pflichtteilsberechtigte kann nach § 2314 Abs. 1 S. 2 verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Bei Grundstücken entspricht es einer langjährigen Rechtsprechung, dass der Verkehrswert des Grundstückes nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgestellt wird. Hierzu sind je nach Nutzung verschiedene Verfahren heranzuziehen. Die Bewertung hat nach allgemeiner Auffassung durch einen Sachverständigen, der nicht…