Verzicht auf ein Wohnrecht

Eine beliebte Gestaltung der lebzeitigen Vermögensnachfolge besteht darin, dass Eltern bereits zu Lebzeiten eine Immobilie auf ihre Nachkommen übertragen und sich selbst ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten. Diese Gestaltung kann zu Problemen führen, wenn das Wohnrecht – etwa wegen eingetretener erheblicher Pflegebedürftigkeit – durch die Eltern praktisch nicht mehr wahrgenommen werden kann. Damit fällt ein solches…