Welche Behörde entscheidet nach der EUErbVo über das anwendbare Recht?

Seit 2015 gilt in den Staaten der Europäischen Union die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Eine Aunahme bildeten von vornherein Dänemark, Großbritanien und Irland, die ihre eigenen Regelungen anwenden. Seitdem muss sich der Europäische Gerichtshof mit den maßgeblichen Fragen befassen. Zwei Fragen wurden jetzt wieder beantwortet: Ein Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug liegt dann vor, wenn der Erblasser…