Pflichtteilsanspruch als steuerliche Nachlassverbindlichkeit

Eine in der Praxis beliebtes erbrechtliche Gestaltung ist das sogenannte Berliner Testament. Darunter versteht man eine Erbfolge, bei der sich Eheleute jeweils wechselseitig als Erben für den ersten Erbfall einsetzen und anschließend für den Tod des Überlebenden die KInder als Schlußerben. Diese Gestaltung entspricht zwar der Vorstellung vieler Familien, sie hat aber Ihre Tücken sowohl…