Auskunft und Zahlung kann beim Pflichtteil nicht gleichzeitig eingeklagt werden

In erbrechtlichen Handbüchern für den Praktiker wird gelegentlich die Frage erörtert, ob beim Pflichtteilsanspruch neben der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen auch schon im Wege der Teilklage ein Teil des Zahlanspruchs gerichtlich beansprucht werden kann. Hintergrund ist der Umstand, dass die Auskunftsansprüche nicht selten verschleppt werden. Selbst wenn schon ein rechtkräftiges Urteil auf Auskunft vorliegt, kommt es…