Kostenpauschale für Nacherben

Eine interessante Entscheidung hat das Finanzgericht Münster getroffen. Danach kann auch beim Nacherbfall kann die Kostenpauschalle von 10.300 € steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn keine Beerdigungskosten anfallen. Beim Nacherbfall fallen nicht selten auch dadurch Kosten an, dass der frühere Erbschein für den Vorerben eingezogen und ein neuer Erbschein für den Nacherben beantragt werden muss.…