Verzicht auf Erbquoten im Erbschein
Mit dem Inkrafttreten der EUErbVO und des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes im Jahre 2015 wurde auch der quotenlose Erbschein eingeführt. § 352 a FamFG sieht danach vor, dass bei mehreren Erben auf die Angabe der Erbquoten im Erbschein verzichtet werden kann, wenn alle Antragsteller auf die Angabe der Quote verzichtet haben. Dies kommt praktisch insbesondere dann in…