Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts

Für die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für einen Nachlass kommt es nach § 343 FamFG auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Dieser richtet sich nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Darüber, wie dieser zu bestimmen ist und wie weit die Ermittlungen des angerufenen Gerichts gehen müssen, besteht keine Einigkeit. Insbesondere bei einem „erzwungenen Aufenthalt“, etwa in…