Ehegattentestament kann nur gemeinsam vernichtet werden

Das gemeinsame Testament von Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartnern) wird nach wie vor gerne eingesetzt. Die Testamentsform ist auch in privatschriftlicher Form möglich, indem der eine Ehegatte das Testament handschriftlich niederschreibt und er es selbst unterschreibt. Der andere Ehegatte muss dann nur unterschreiben. Zu beachten ist beim privatschriftlichen Testament, dass nicht nur beide Eheleute testierfähig sein…