Anlage in Offenen Immobilienfonds durch Testamentsvollstrecker

Für Testamentsvollstrecker ist es in Zeiten der Niedrigzinspolitik nicht mehr einfach, Vermögenswerte so anzulegen, dass sie Erträge erbringen, ohne sie gleichzeitig allzusehr zu binden. Ganz besonders macht sich dieses Problem bei Behindertentestamenten bemerkbar.  Offene Immobilienfonds oder die Anlage in Aktien oder Anleihen kommen deshalb zunehmend ins Blickfeld.  Allerdings geht ein Testamentsvollstrecker in diesen Fällen ein…