Stundung des Pflichtteils

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Erbrechtsreform mit Wirkung zum 1.1.2010 die Möglichkeit der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs erweitert, die bis dahin ein Schattendasein geführt hatte. Obwohl die Möglichkeiten mit der Gesetzesänderung für den Verpflichteten erweitert wurde, hat sich in der Praxis nicht allzuviel geändert. Der Einwand der Stundung wird nur selten erhoben. Dies ist ein…