Bestimmungsrecht für die Grabpflege

Nach rund 25 Jahren hat sich der Bundesgerichtshof wieder einmal mit dem Totenfürsorgerecht und damit auch der Berechtigung für die Grabpflege auseinandergesetzt. In der Leitentscheidung hat der VI. Senat festgehalten, dass demjenigen, dem das Recht zur Totenfürsorge zusteht, auch unter Ausschluss Dritter darüber entscheiden kann, wie die Grabstätte ausgestaltet wird und wie deren Erscheinungsbild aussieht.…