Testamente müssen abgegeben werden

Der Gesetzgeber hat für Testamente ausdrücklich angeordnet, dass diese nach dem Tode des Erblassers unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern sind. Hiervon sind alle Schriftstücke betroffen, die nach Form und Inhalt ein Testament sein können. Ob es sich tatsächlich um ein – wirksames – Testament handelt, hat später das Gericht zu beurteilen. Potentielle Erben, aber auch Dritte,…