Europäisches Nachlasszeugnisses muss nur zum Zeitpunkt des Antrags gültig sein.

Die beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses, die mit dem Vermerk unbefristet versehen ist, ist für die Dauer von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig. Bei Anträgen an Behörden oder Gerichten, kommt es auf die Gültigkeit bei der Antragstellung an. Seine Wirkungen sind – unabhängig von der Antragstellung – für alle in dem Zeugnis namentlich genannten…