Das nicht auffindbare Testament

Gar nicht so selten ist es, dass nach einem Erbfall das dem Nachlassgericht vorzulegende Original des Testaments verschwunden ist und nur Kopien des Originals bei den Erben vorliegen. Grundsätzlich ist nur das Original einer letztwilligen Verfügung zu eröffnen. Liegt diese nicht vor, aber ein Kopie, so ist diese ausnahmsweise zu eröffnen, wenn sich hieraus die…