Abzugsfähigkeit von Nacherklärungskosten

Bei den möglichen Abzügen von Verbindlichkeiten, die im Ergebnis erst nach dem Tode des Erblassers betragsmäßig entstanden sind, sind Steuerbehörden und Finanzgericht sehr zurückhaltend. Gleichwohl gibt es Ausnahmen. Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser Auslandsvermögen hatte, deren Erträge dieser zu Lebzeiten nicht versteuert hatte, hat er die Pflicht, dies nachzuholen. Bei rechtzeitiger Umsetzung kann…