Gleichheitsgrundsatz im Erbrecht

Auf eine Erbfolge in Deutschland belegenen Vermögenswerten war wegen der iranischen Staatsangehörigkeit des Erblassers iranisches Recht anzuwenden. (Art. 8 Abs. 3 des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens vom 17.02.1929). Danach erhalten männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass als weibliche Kinder. Der Tochter des Erblassers stand danach nur die Hälfte des Anteils ihrer beiden Brüder zu.…