Testamente müssen sorgfältig formuliert werden

Handschriftliche Testamente sind gar nicht so selten unglücklich formuliert, so dass die damit verbundene Absicht nicht zum tragen kommt. Zukünftigen Erblassern kann gar nicht genug empfohlen werden, sich auch bei handschriftlichen Testamenten fachkundig beraten zu lassen. MIt einem derartigen Testament hatte sich jüngst das OLG Bamberg zu befassen. Hier hatten Eheleute in einem gemeinsamen Testament…