Zeugnisverweigerungsrecht kann für Anwalt auch nach Tod des Mandanten bestehen

Ärzte und Anwälte berufen sich nach dem Tode des Mandanten oder Patienten gerne auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Oft geschieht dies in Unkenntnis der rechtlichen Situation oder zur Vermeidung von möglichem Ärger. Insoweit müssen sich Gerichte immer wieder mit dieser Frage beschäftigen. Das OLG München hatte sich mit einem Anwalt zu befassen. Hierbei hat es klargestellt, dass…