Auch bei Auslandsheirat kann eine Erhöhung der Erbquote der Ehefrau möglich sein

Nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich die Erbquote des überlebenden Ehegatten um ¼ , wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Eheleute keinen anderweitigen Ehevertrag geschlossen haben und sich das Güterrecht der Eheleute nach deutschen Recht richtet. Für das Güterrecht der Eheleute…