Pauschalierter Zugewinnausgleich ist nach EUErbVO erbrechtlich zu beurteilen

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich gegen die bisherige Einordnung des pauschalierten Zugewinnausgleiches im Sinne des §§ 1371 Abs. 1 BGB durch den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Der BGH hatte zuletzt in einer ausführlich begründeten Entscheidung vom 13.5.2015 (IV ZB 30/14) dargelegt, dass die Vorschrift des § 1371 Abs. 1 BGB (Erhöhung des erbrechtlichen Anteils des Ehegatten um…