Bindung an gemeinschaftliches Testament nur bei Widerspruch

Das OLG Celle hat noch einmal die Grundsätze für die Bindungswirkung bei einem gemeinschaftlichen Testament klargestellt. Errichten Eheleute ein gemeinsames Testament, das wechselbezügliche Verfügungen enthält, so reicht die Bindung nur soweit, wie diese Verfügungen gelten. Die Erblasserin hatte hatte 2010 mit ihrem Ehemann ein gemeinsames notarielles Testament errichtet, 2013 starb der Ehemann. Die Erblasserin hatte bereits 2011 ein einseitiges…