Verwirkung der TV-Verguetung

Eine grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, die zur Verwirkung der Testamentsvollstreckervergütung führt, liegt vor, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen des von ihm zu erstellenden Nachlassverzeichnisses wesentliche Aktiva nicht angibt und das letzte, aktuelle und mehrfach geänderte Verzeichnis erst 3 Jahre nach dem Erbfall erstellt. Der Erblasser setzte 2 von drei Kindern – seine Tochter und…