Nichteheliche Kinder

Nichteheliche Kinder, die vor dem 1. 7. 1949 geboren worden waren, verfügten ursprünglich über kein Erbrecht nach ihrem nichtehelichen Vater, weil keine Verwandtschaft begründet wurde. Der Gesetzgeber hat nach entsprechenden Entscheidungen der Europäischen Gerichte diese Regelung zunächst für alle Erbfälle nach dem 29. 5. 2009 aufgehoben und für die Fälle, in denen der Staat Erbe…