Veraenderungen des Nachlassvermoegens

Immer wieder entstehen erhebliche Schwierigkeiten daraus, dass ein Erblasser Veränderungen in seiner Vermögenslage nicht in eine Änderung seines Testamentes einfließen lässt. Dies ist unproblematisch, wenn nicht einzelne Gegenstände ohne ausdrückliche Erbeinsetzung einzelnen Personen zugeordnet werden. Mit einem solchen Fall hatte sich der BGH zu befassen  und wie folgt geurteilt: Hat der Erblasser nach Testamentserrichtung eine…