Teure Geschenke

Schenkt der sehr wohlhabende Bräutigam mit einem Vermögen von über 10 Mio. der Braut zur Hochzeit eine teure Motoryacht im Werte von 575.000 €, kann noch dies als Anstandsschenkung angesehen werden, so dass eine Rückforderung durch einen Vertragserben eines Erbvertrages nach § 2287 BGB ausscheidet. Damit kann in Ausnahmefällen auch eine recht teure Zuwendung noch…