Ausschlagung durch Pflichtteilsberechtigten

Nach der alten Fassung des § 2306 (bis zum 1.1.2010) ergaben sich immer wieder Schwierigkeiten, wenn zur Ausschlagung zunächst eine Bewertung des Vermögens erforderlich wurdeür , ohne die nicht geklärt werden konnte, ob Zuwendungen wertmäßig weniger als den Pflichtteil ausmachten. Dieser Probleme wollte der Gesetzgeber beseitigen und hat deshalb einen deutlichen weiteren Rahmen für Ausschlagungen…