Erbrechtliche Schiedsverfahren nur eingeschränkt zulässig

In 2 Entscheidungen haben sich die Oberlandesgerichte München und das Kammergericht Berlin mit der Reichweite von Schiedsanordnungen im Erbrecht befasst. Derartige Schiedsregelungen sind manchmal in Testamenten enthalten und sollen dazu dienen, die Beteiligten von den öffentlichen Gerichten fernzuhalten. Das OLG München hat deutlich gemacht, dass der gesetzliche Pflichtteilsanspruch nicht einem Schiedsverfahren unterstellt werden darf. Durch…