Beerdigungskosten nicht aus überzahlter Rente begleichen
Eine überzahlte Rente gehört nicht zum Nachlass und darf daher auch nicht verwendet werden, um z. B. Beerdigungskosten zu begleichen. Eine Rückzahlung muss unmittelbar erfolgen. Das Sozialgericht Gießen hat deshalb die Klage einer 62jährigen Frau aus Gießen abgewiesen. Diese hatte ihre Tante bis zu deren im Alter von 90 Jahren eingetretenen Tod betreut und besaß…