Erben müssen genau bestimmt sein

Die Gerichte müssen sich häufig mit ungenauen Anordnungen beschäftigen. Das OLG Köln musste sich jetzt mit der testamentarische Anordnung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich „Alles““, befassen. Diese hatte bereits das zuvor mit der Sache befasste Nachlassgericht als zu unbestimmt angesehen und deshalb für unwirksam erachtet. Das OLG (OLG Köln, Beschluss vom 09.…