Erbenermittler muss die vom Scheinerben erhaltene Vergütung an den wirklichen Erben herausgeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 18.06.2013 die Ansprüche der Erben gegen einen Erbenermittler bejaht. Hintergrund war folgende Situation. Ein Erbenermittler stellte aufgrund einer öffentlichen Aufforderung des Nachlassgerichts im Bundesanzeiger eigenständige Ermittlungen im Hinblick auf den Nachlass einer Frau L. an. Er ermittelte als Erben M. und R. S., denen in der Folgezeit…