Hartz-IV-Bezieher darf Erbschaft teilweise auch für Nachtclubtänzerin ausgeben

Das Sozialgericht Heilbronn billigte einem „Hartz IV“-Bezieher zu, Teile einer Erbschaft, die er als Vermögensfreibetrag hätte behalten dürfen, auch für „Dienstleistungen“ einer Nachtclubtänzerin auszugeben. Der Kläger bezog in der Vergangenheit Leistungen nach dem SGB II (sog. „Hartz IV“), bis er vorübergehend eine Arbeitsstelle fand. Im März 2009 erbte er (nach Abzug von Steuern und nachlassbedingten…