EU-Kommission verklagt Frankreich wegen Steuernachteilen gemeinnütziger Organisationen im Ausland

Die EU-Kommission hat beschlossen, Frankreich wegen seiner Steuervorschriften für Schenkungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. In Frankreich sind Schenkungen und Vermächtnisse von der Schenkungs- bzw. Vermögensübergangssteuer (droits d’enregistrement / droits de mutation à titre gratuit) befreit, wenn die Begünstigten öffentliche oder gemeinnützige (insbesondere…