EU-Erbrechtsverordnung bringt Handlungsbedarf

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht (DGE) hat insbesondere für Auslandsdeutsche einen erheblichen Handlungsbedarf ausgemacht. Betroffen sind insbesondere diejenigen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlaegt haben („Mallorca-Rentner“), Hier schaft die EU-Erbrechtsverordnung ab August 2015 eine neue Rechtslage. Nach Art. 84 EuErbVO ist die Europäische Erbrechts-Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in…